SCHEIDUNGSIMMOBILIE – DIESE OPTIONEN GIBT ES

Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Nehmen Sie HIER Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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